Das Ehrenamt
… ist Arbeit für und in der Gemeinde
Ehrenamt und Beschäftigung in der ev.-altref. Kirchengemeinde Uelsen
Der grösste Teil der Gemeindearbeit wird seit jeher von Ehrenamtlichen in der Gemeinde getragen. Die christliche Gemeinschaft lebt vom Engagement vieler Gemeindeglieder wie es der biblischen Tradition entspricht.
Nach Artikel 9 (2) der Verfassung der EAK sind die Glieder der Gemeinde zwar verpflichtet, an der Erfüllung der kirchlichen Aufgaben nach Kräften mitzuwirken; d. h. dass jedes Gemeindeglied seine „Talente“ einbringen soll, dem Kirchenrat ist aber bewusst, dass nicht alle Aufgaben ehrenamtlich und für eine befristete Zeit geleistet werden können, sondern für besondere und langfristige Tätigkeiten Ehrenamtliche mit höherem Stundenaufwand bzw. auch Kräfte auf Stundenbasis eingesetzt werden müssen.
Der Kirchenrat hat deshalb nach intensiven Beratungen folgende Differenzierungen vorgenommen:
Ehrenamtliche Tätigkeiten
Aus Sicht des Kirchenrates gibt es z.Zt. im wesentlichen folgende Gruppen und Personen, die sich als Ehrenamtliche besonders engagieren:
- Die in der Regel auf 4 Jahre gewählten Kirchenratsmitglieder wie auch die Mitglieder des Finanzausschusses üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
- Die in den verschiedenen Gemeindegruppen tätigen Gemeindeglieder üben ihre Tätigkeit ebenfalls ehrenamtlich aus.
- Das gleiche gilt z.B. auch für die Mitglieder des Archivausschusses, handwerklich Tätige, Gemeindeglieder, die die Erstellung des Abkündigungszettels übernehmen oder andere Aufgaben.
- Auch die Küsterinnen und Küster leisten ihre Dienste ehrenamtlich.
Sie alle haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen. Abrechnungen/Belege sollen auch künftig an den 1. Vorsitzenden Pastor Dieter Bouws gegeben werden, der „Rechung geprüft und zur Zahlung angewiesen“ bestätigt und die Unterlagen an den Rechnungs-führer Herbert Klinge zur Zahlung weiterleitet.
Ausnahmen sind handwerkliche Arbeiten bei größeren Projekten, die vom Kirchenrat beschlossen werden. Erwartet wird dafür eine ehrenamtliche Tätigkeit von 2 Arbeitstagen (ca. 16 Stunden) pro beteiligtem Gemeindeglied. Darüber hinausgehende Tätigkeiten werden ab der 17. Stunde für die Helferinnen und Helfer vergütet. Für Fachkräfte, die auch eigene Maschinen/Geräte einsetzen, erhöht sich dieser Stundensatz ebenfalls auf Grund des Maschineneinsatzes.
Die Stunden müssen vom Projektverantwortlichen abgezeichnet werden. Das weitere Verfahren wird jeweils festgelegt.
Wenn jemand die Stunden nicht vergütet bekommen möchte, soll der/die Projektverantwortliche dies schriftlich festhalten, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Grundsätzlich sind keine Zahlungen für geleistete Stunden direkt zwischen den Betroffenen und dem Rechnungsführer vorgesehen.
Bei all diesen Regelungen ist sich der Kirchenrat bewusst, dass es nie völlig gerechte Lösungen geben wird. Immer wieder werden einzelne Gemeindeglieder zeitlich weit mehr leisten als andere und dies nicht vergütet erhalten oder einzelne z.B. durch ihre berufliche Ausbildung zusätzliche Arbeiten übernehmen. Wichtig war dem Kirchenrat eine größt-mögliche Transparenz und nach bestem Wissen die Dinge zu regeln. Er erbittet dafür die Unterstützung durch die Gemeinde !
Dem Kirchenrat ist es auch wichtig, denjenigen, die längerfristig regelmäßig Zeit und Kraft für die Gemeinde investieren, den Dank der Gemeinde dafür auszusprechen. Beim Ausscheiden aus dem Kirchenrat geschieht dies bereits.
Der Kirchenrat hat sich deshalb auch damit beschäftigt, wie dies bei Jubiläen in und Ausscheiden aus ehrenamtlichen Tätigkeiten möglich ist und dazu den Beschluss gefasst, im Rahmen der Gottesdienste mit einem Blumenstrauß diesen Gemeindegliedern „öffentlich“ zu danken und bei besonders langer Tätigkeit noch ein Präsent beizufügen.
Allerdings ist dem Kirchenrat auch bewusst, dass oft gar nicht bekannt ist, wer wie lange schon eine ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Gemeinde ausübt.
(Deshalb sind die Bezirksältesten für entsprechende „Hinweise“ dankbar!)
Tätigkeiten mit pauschalen Aufwandsentschädigungen
Es gibt in der Gemeinde Tätigkeiten, die längerfristig ausgeübt werden und eine besondere Verantwortung und u.a.zeitliche Belastung umfassen:
- Rechnungsführung und Beitragsabrechnung
- Bau- und Sicherheitsbeauftragte
- Zuständigkeit für die Küche
- Organisten
Die Regelungen für eine „Vergütung“ waren bisher unterschiedlich. Der Kirchenrat hat deshalb eine einheitliche Handhabung verabschiedet. Sie sieht auch Aufgabenbeschreibungen für einzelne Dienste im Rahmen der am 16.3.2014 beschlossenen Gemeindeordnung vor.
Die „Vergütungen“ gehen je nach Aufgabe von Pauschalen entsprechend dem durch-schnittlichen zeitlichen Aufwand aus.
Dem Kirchenrat ist bewusst, dass dies für die Gemeinde zu finanziellen Mehraufwendungen führt. Er sah dies aber als gerechtfertigt an, weil diese Gemeindeglieder insgesamt über 1.000 Stunden pro Jahr für unsere Gemeinde aufwenden, die evtl. erheblich teurer extern „eingekauft“ werden müssten.
Vergütete Tätigkeiten
Es gibt z.Zt. folgende Arbeiten in der Gemeinde, die mit festen Stundensätzen vergütet werden:
- Reinigungsdienste für Kirche und Gemeindeheim, da die entsprechenden Arbeiten im Rahmen des Ehrenamtes nicht kontinuierlich möglichen waren,
- Außenpflege, verbunden mit Räum- und Streudiensten.
Diese Personen erhalten Arbeitsverträge gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Honorartätigkeiten
Nicht alle Gottesdienste können von Pastor Bouws geleitet werden. Dafür gibt es „Gastprediger“, die in Absprache mit dem Kirchenrat Gottesdienste leiten.
Nach Entscheidung der Synode der EAK erhalten sie jeweils ein Honorar, das sie selbst ggf. versteuern müssen. Zuzüglich werden Fahrtkosten erstattet.
Der Kirchenrat hat sich auf der Basis der gegenwärtigen Erkenntnisse und Informationen um eine möglichst gerechte Regelung bemüht.
Er wird nach einiger Zeit eine Überprüfung und ggf. Veränderung vornehmen.
8.7.2014